Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG)
Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln

Ausfertigungsdatum: 29.04.2007


§ 7 WRMG Anhörung beteiligter Kreise

In den Fällen des § 5 Absatz 2 und § 6 ist ein jeweils auszuwählender Kreis von Vertretern der Wasserversorgung und des Gewässerschutzes, der für die Wasserwirtschaft zuständigen obersten Landesbehörden, der Wissenschaft, der Verbraucher sowie der beteiligten Wirtschaft zu hören.