Urteile & Gesetze
Neues
  1. Startseite
  2. Gesetze
  3. WpÜGWidV
  4. § 8
< § 7

WpÜG-Widerspruchsausschuss-Verordnung (WpÜGWidV)
Verordnung über die Zusammensetzung und das Verfahren des Widerspruchsausschusses bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Ausfertigungsdatum: 27.12.2001


§ 8 WpÜGWidV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

Wir nutzen Cookies und Webtracking um unser Webangebot für Sie zu verbessern. Hier können Sie die Webtracking-Einstellungen ändern: Webtracking-Einstellungen

Impressum
Über uns
Datenschutz