(WPostVtr1999G)
Gesetz zu den Verträgen vom 15. September 1999 des Weltpostvereins

Ausfertigungsdatum: 18.06.2002


Art 2 WPostVtr1999G

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kann den Wortlaut der Satzung in der vom Inkrafttreten des Sechsten Zusatzprotokolls an geltenden Fassung mit einer amtlichen deutschen Übersetzung in der Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.