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Schlussformel >

Wirtschaftsprüfungsexamens-Anrechnungsverordnung (WPAnrV)
Verordnung über die Voraussetzungen der Anerkennung von Studiengängen nach § 8a der Wirtschaftsprüferordnung und über die Anrechnung von Prüfungsleistungen aus Studiengängen nach § 13b der Wirtschaftsprüferordnung

Ausfertigungsdatum: 27.05.2005


§ 11 WPAnrV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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