Wohnungsstichprobengesetz 1978 (WoStichPrG)
Gesetz über die Durchführung einer Repräsentativstatistik auf dem Gebiet des Wohnungswesens

Ausfertigungsdatum: 14.12.1977


§ 1 WoStichPrG

Im Geltungsbereich dieses Gesetzes wird auf repräsentativer Grundlage eine Bundesstatistik über Gebäude, Wohnungen, Wohnparteien und deren Wohnumgebung (Wohnungsstichprobe) nach den Verhältnissen im April 1978 durchgeführt.