Ausfertigungsdatum: 18.03.1993
§ 5 WoStatG Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind:
- 1.
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Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
- 2.
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Straße und Hausnummer des Gebäudes,
- 3.
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Lage der Wohnung im Gebäude,
- 4.
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Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.