Ausfertigungsdatum: 18.03.1993
§ 5 WoStatG Hilfsmerkmale
    
        Hilfsmerkmale sind: 
        
            - 1.
- 
                Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder, 
- 2.
- 
                Straße und Hausnummer des Gebäudes, 
- 3.
- 
                Lage der Wohnung im Gebäude, 
- 4.
- 
                Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.