Wohnungsstatistikgesetz (WoStatG)
Gesetz über gebäude- und wohnungsstatistische Erhebungen

Ausfertigungsdatum: 18.03.1993


§ 5 WoStatG Hilfsmerkmale

Hilfsmerkmale sind:

1.
Name und Anschrift der Auskunftspflichtigen und der nicht auskunftspflichtigen Haushaltsmitglieder,
2.
Straße und Hausnummer des Gebäudes,
3.
Lage der Wohnung im Gebäude,
4.
Telefonnummer der für Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.