Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz (WOSprAuG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Ausfertigungsdatum: 28.09.1989


§ 40 WOSprAuG Berechnung der Fristen

Für die Berechnung der in dieser Verordnung festgelegten Fristen finden die §§ 186 bis 193 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechende Anwendung.