Wahlordnung zum Sprecherausschußgesetz (WOSprAuG)
Erste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes

Ausfertigungsdatum: 28.09.1989


§ 20 WOSprAuG Ermittlung der Gewählten

Gewählt sind die Bewerber, die die meisten Stimmen erhalten haben. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.