Wahlordnung Seeschifffahrt (WOS)
Zweite Verordnung zur Durchführung des Betriebsverfassungsgesetzes

Ausfertigungsdatum: 07.02.2002


Inhaltsübersicht WOS

Erster TeilWahl der Bordvertretung§§ 1-31
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§§ 1-18
Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl mehrerer Mitglieder der Bordvertretung§§ 19 - 26
Erster UnterabschnittWahlvorschläge§§ 19, 20
Zweiter UnterabschnittWahlverfahren bei mehreren Vorschlagslisten (Verhältniswahl)§§ 21 - 23
Dritter UnterabschnittWahlverfahren bei nur einer Vorschlagsliste (Mehrheitswahl)§§ 24 - 26
Dritter AbschnittBesondere Vorschriften für die Wahl nur eines Mitglieds der Bordvertretung (Mehrheitswahl)§§ 27 - 30
Vierter AbschnittVerkürztes Wahlverfahren gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 6 des Gesetzes§ 31
Zweiter TeilWahl des Seebetriebsrats§§ 32 - 58
Erster AbschnittAllgemeine Vorschriften§§ 32 - 56
Zweiter AbschnittBesondere Vorschriften§§ 57, 58
Dritter TeilÜbergangs- und Schlussvorschriften§§ 59, 60