(WoGV)
Wohngeldverordnung

Ausfertigungsdatum: 21.12.1971


§ 5 WoGV Nicht feststehende Betriebskosten

Stehen bei der Entscheidung über den Mietzuschussantrag die Umlagen für Betriebskosten ganz oder teilweise nicht fest, sind Erfahrungswerte als Pauschbeträge anzusetzen.