(WMVO)
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 25.06.2001


§ 36 WMVO Geschäftsordnung des Werkstattrats

Der Werkstattrat kann sich für seine Arbeit eine schriftliche Geschäftsordnung geben, in der weitere Bestimmungen über die Geschäftsführung getroffen werden.