(WMVO)
Werkstätten-Mitwirkungsverordnung

Ausfertigungsdatum: 25.06.2001


§ 2 WMVO Errichtung von Werkstatträten

(1) Ein Werkstattrat wird in Werkstätten gewählt.

(2) Rechte und Pflichten der Werkstatt sind solche des Trägers der Werkstatt.