Wirtschaftsprüferordnung (WiPrO)
Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

Ausfertigungsdatum: 24.07.1961


§ 127 WiPrO

Für die Berufsgerichtsbarkeit sind ergänzend das Gerichtsverfassungsgesetz und die Strafprozeßordnung sinngemäß anzuwenden.