In einem Zeitrahmen von insgesamt 2 bis 4 Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Anlage I Abschnitt II der Berufsbildposition
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 3
- 
                                                                Traubenerzeugung 
 
 
 
 
 
 
                    im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
                    
                        
                        - 
                            
                                
                                    
                                    - 
                                        
                                            
                                                
                                                - 
                                                    
                                                        
                                                            - lfd. Nr. 1
- 
                                                                der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen, 
- lfd. Nr. 2
- 
                                                                Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit und Produktion 
 
 
 
 
 
 
                    weiter zu vermitteln und zu vertiefen.