(WinzerAusbV 1997)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Winzer/zur Winzerin

Ausfertigungsdatum: 03.02.1997


§ 10 WinzerAusbV 1997 Übergangsregelung

Auf Berufsausbildungsverhältnisse, die bei Inkrafttreten dieser Verordnung bestehen, sind die bisherigen Vorschriften weiter anzuwenden, es sei denn, die Vertragsparteien vereinbaren die Anwendung der Vorschriften dieser Verordnung.