§ 1 WGÜbfG Aufhebung des Rechts der Gemeinnützigkeit im
Wohnungswesen
Es werden aufgehoben:
1.
2.
3.
die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes im Saarland vom 17. Februar 1970 (Amtsblatt des Saarlandes S. 126).
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