(1) Der Lotsdienst auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie den Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth (Seelotsrevier Weser I) obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser I (Bremen) zusammengeschlossenen Seelotsen.
    
        (2) Das Seelotsrevier Weser II/Jade ist in zwei Lotsbezirke gegliedert. 
        
            - 1.
- 
                
                    Der Lotsbezirk 1 (Außenweser) umfasst
                     
                        - a)
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                            alle Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven (Geestemündung) und dem Feuerschiff "GB", 
- b)
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                            die Fahrtstrecken zwischen der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne". 
 
- 2.
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                Der Lotsbezirk 2 (Jade) umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und dem Feuerschiff "GB". 
        Der Lotsdienst in den Lotsbezirken 1 und 2 obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade (Bremerhaven) zusammengeschlossenen Seelotsen. Der Betrieb des Lotsbezirks 1 obliegt der Lotsenstation Bremerhaven. Der Betrieb des Lotsbezirks 2 obliegt der Lotsenstation Wilhelmshaven.