(1) Der Lotsdienst auf den Fahrtstrecken zwischen Bremen und Bremerhaven im Bereich der Geestemündung sowie den Fahrtstrecken zwischen der Weser und Elsfleth (Seelotsrevier Weser I) obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser I (Bremen) zusammengeschlossenen Seelotsen.
(2) Das Seelotsrevier Weser II/Jade ist in zwei Lotsbezirke gegliedert.
- 1.
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Der Lotsbezirk 1 (Außenweser) umfasst
- a)
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alle Fahrtstrecken zwischen Bremerhaven (Geestemündung) und dem Feuerschiff "GB",
- b)
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die Fahrtstrecken zwischen der Leuchttonne "3/Jade 2" und der "Schlüsseltonne".
- 2.
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Der Lotsbezirk 2 (Jade) umfasst alle Fahrtstrecken zwischen Wilhelmshaven und dem Feuerschiff "GB".
Der Lotsdienst in den Lotsbezirken 1 und 2 obliegt den in der Lotsenbrüderschaft Weser II/Jade (Bremerhaven) zusammengeschlossenen Seelotsen. Der Betrieb des Lotsbezirks 1 obliegt der Lotsenstation Bremerhaven. Der Betrieb des Lotsbezirks 2 obliegt der Lotsenstation Wilhelmshaven.