Wertausgleichsgesetz (WertAusglG)
Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei baulichen Maßnahmen auf ehemals in Anspruch genommenen Grundstücken

Ausfertigungsdatum: 12.10.1971


§ 23 WertAusglG

Für Streitigkeiten aus diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg gegeben, sofern sich nicht aus § 24 etwas anderes ergibt.