(WeißzuckerBhV)
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Ausfertigungsdatum: 11.12.2007


§ 7 WeißzuckerBhV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.