(WeißzuckerBhV)
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker

Ausfertigungsdatum: 11.12.2007


§ 1 WeißzuckerBhV Anwendungsbereich

Diese Verordnung gilt für die Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union hinsichtlich der Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Weißzucker.