Bei Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure dürfen nur die Geschmacksangaben 
        
            - 1.
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                trocken bei einem Restzuckergehalt zwischen 0 und 35 Gramm je Liter, 
- 2.
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                halbtrocken bei einem Restzuckergehalt zwischen 33 und 50 Gramm je Liter oder 
- 3.
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                mild bei einem Restzuckergehalt von mehr als 50 Gramm je Liter 
        verwendet werden.