Bei Perlwein und Perlwein mit zugesetzter Kohlensäure dürfen nur die Geschmacksangaben
- 1.
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trocken bei einem Restzuckergehalt zwischen 0 und 35 Gramm je Liter,
- 2.
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halbtrocken bei einem Restzuckergehalt zwischen 33 und 50 Gramm je Liter oder
- 3.
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mild bei einem Restzuckergehalt von mehr als 50 Gramm je Liter
verwendet werden.