(WeinV 1995)
Weinverordnung

Ausfertigungsdatum: 09.05.1995


§ 17 WeinV 1995 Umrechnung von Oechslegraden in Volumenprozent Alkohol (zu § 15 Nummer 7 des Weingesetzes)

Die Ermittlung des natürlichen Alkoholgehalts in Volumenprozent (%vol) aus den Oechslegraden (Grad Oe) erfolgt nach der in der Anlage 8 aufgeführten Tabelle. Für andere Umrechnungen ist die Tabelle nicht anzuwenden.