(WeinG 1994)
Weingesetz

Ausfertigungsdatum: 08.07.1994


Inhaltsübersicht WeinG 1994

1.
Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Weinanbaugebiet
§ 3aElektronische Kommunikation
§ 3bStützungsprogramm
 
2.
Abschnitt
Genehmigungssystem für Rebpflanzungen, Anbauregelungen
§ 4Rebanlagen
§ 5Anerkennung der für Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A. geeigneten Rebflächen
§ 6Wiederbepflanzungen
§ 6aUmwandlung bestehender Pflanzrechte
§ 7Festsetzung eines Prozentsatzes für Neuanpflanzungen
§ 7aGenehmigungsfähigkeit
§ 7bFestlegung von Prioritätskriterien
§ 7cZuständigkeit und Verfahren
§ 7dInanspruchnahme der Genehmigung
§ 7eVom Genehmigungssystem ausgenommene Flächen
§ 8Klassifizierung von Rebsorten
§ 8aBewirtschaftung des Produktionspotenzials
§ 8b(weggefallen)
§ 8c(weggefallen)
§ 9Hektarertrag
§ 9aAbgabe, Verwendung oder Verwertung von Wein oder Traubenmost aus nicht selbst erzeugten Weintrauben oder nicht selbst erzeugtem Traubenmost
§ 10Übermenge
§ 11Destillation
§ 12Ermächtigungen
 
3.
Abschnitt
Verarbeitung
§ 13Behandlungsverfahren und Behandlungsstoffe
§ 14Beschaffenheit von Behältnissen und Räumen
§ 15Erhöhung des Alkoholgehaltes, Süßung
§ 16Inverkehrbringen und Verarbeiten
 
4.
Abschnitt
Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A., Sekt b.A. und Landwein
§ 16aProduktspezifikationen
§ 17Qualitätswein, Prädikatswein, Qualitätslikörwein b.A., Qualitätsperlwein b.A. und Sekt b.A.
§ 18(weggefallen)
§ 19Qualitätsprüfung der Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b.A., Qualitätsperlweine b.A., Sekte b.A. und bestimmter Qualitätsschaumweine
§ 20Qualitätsprüfung der Prädikatsweine
§ 21Ermächtigungen
§ 22Landwein
§ 22aJährliche Kontrollen der Produktspezifikationen
5.
Abschnitt
Geografische Bezeichnungen und Kennzeichnung
§ 22bSchutz geografischer Bezeichnungen
§ 22cAntrag auf Schutz einer geografischen Bezeichnung nach der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
§ 22dMerkmale von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung oder geschützter geografischer Angabe
§ 22eAntrag auf Schutz einer geografischen Angabe nach der Verordnung (EU) Nr. 251/2014
§ 22fStrengere Vorschriften zu aromatisierten Weinerzeugnissen mit geschützter geografischer Angabe
§ 22gOrganisationen zur Verwaltung herkunftsgeschützter Weinnamen
§ 23Angabe kleinerer geografischer Einheiten
§ 23a(weggefallen)
§ 24Bezeichnungen und sonstige Angaben
§ 24aBesondere Bezeichnungen für Qualitätsschaumwein
§ 25Verbote zum Schutz vor Täuschung
§ 26Bezeichnungsschutz, Schutz vor Verwechslung
§ 26aRegelungen zum Schutz vor ionisierender Strahlung
 
6.
Abschnitt
Überwachung
§ 27Vorschriftswidrige Erzeugnisse
§ 28Besondere Verkehrsverbote
§ 29Weinbuchführung
§ 30Begleitpapiere
§ 31Allgemeine Überwachung
§ 32Rückstandsbeobachtung bei geernteten Weintrauben
§ 33Meldungen, Übermittlung von Informationen
§ 34Verwendung von Einzelangaben; Weitergabe von Daten aus der Weinbaukartei
 
7.
Abschnitt
Einfuhr
§ 35Einfuhr
§ 36Überwachung bei der Einfuhr
 
8.
Abschnitt
Absatzförderung
§ 37Deutscher Weinfonds
§ 38Vorstand
§ 39Aufsichtsrat
§ 40Verwaltungsrat
§ 41Satzung
§ 42Aufsicht
§ 43Abgabe für den Deutschen Weinfonds
§ 44Erhebung der Abgabe
§ 45Wirtschaftsplan
§ 46Abgabe für die gebietliche Absatzförderung
§ 47Unterrichtung und Abstimmung
 
9.
Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 48Strafvorschriften
§ 49Strafvorschriften
§ 50Bußgeldvorschriften
§ 51Ermächtigungen
§ 52Einziehung
 
10.
Abschnitt
Verbraucherinformation und Destillation in Krisenfällen
§ 52aVerbraucherinformation
§ 52bDestillation in Krisenfällen
 
11.
Abschnitt
Schlussbestimmungen
§ 53Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gemeinschaftsrechts oder Unionsrecht
§ 54Übertragung von Ermächtigungen
§ 55Verkündung von Rechtsverordnungen
§ 56Übergangsregelungen
§ 57Fortbestehen anderer Vorschriften
§ 57aErmächtigung zur Aufhebung von Rechtsvorschriften