(WeinG 1994)
Weingesetz

Ausfertigungsdatum: 08.07.1994


§ 55 WeinG 1994 Verkündung von Rechtsverordnungen

Rechtsverordnungen des Bundes nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.