(WeinG 1994)
Weingesetz

Ausfertigungsdatum: 08.07.1994


§ 41 WeinG 1994 Satzung

Der Verwaltungsrat beschließt über die Satzung des Deutschen Weinfonds. Die Satzung bedarf der Genehmigung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.