Weinkonsum-Auswirkungs-Sachverständigenausschuss-Verordnung (WeinASachV)
Verordnung über den Sachverständigenausschuss bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zur Bewertung beabsichtigter Informationen über die Auswirkungen des Weinkonsums auf die Gesundheit und das Verhalten

Ausfertigungsdatum: 16.10.2014


§ 5 WeinASachV Ehrenamtliche Tätigkeit, Verfahrensbestimmungen

(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.

(2) Die §§ 83 bis 86, 89 bis 91 und 93 des Verwaltungsverfahrensgesetzes gelten entsprechend.