Meine Entscheidungsbefugnis übertrage ich 
        
            - 1.
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                dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr für Beschwerden gegen Maßnahmen anderer Stellen der Bundeswehr in Angelegenheiten der Besoldung, 
- 2.
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                dem Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr für Beschwerden gegen Maßnahmen anderer Stellen der Bundeswehr in Angelegenheiten des Mietzuschusses nach § 54 des Bundesbesoldungsgesetzes sowie der Nebengebührnisse (Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten). 
        Soweit ich aufgrund der Auflösung einer Ausgangsbehörde oder einer für die Beschwerde zuständigen Stelle zuständig bin, übertrage ich unbeschadet des Satzes 1 die Entscheidungsbefugnis für Beschwerden gegen Maßnahmen 
        
            - 1.
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                einer Bundeswehrfachschule, Bundeswehrverwaltungsschule oder der Bundesakademie für Wehrverwaltung und Wehrtechnik auf das Bildungszentrum der Bundeswehr, 
- 2.
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                eines Zentrums für Nachwuchsgewinnung auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr, 
- 3.
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                einer sonstigen Dienststelle der früheren Territorialen Wehrverwaltung in Angelegenheiten der Dienstzeit- und Beschädigtenversorgung sowie der Beihilfe auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr und im Übrigen auf das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, 
- 4.
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                einer Dienststelle des früheren Rüstungsbereichs auf das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.