(WBO)
Wehrbeschwerdeordnung

Ausfertigungsdatum: 23.12.1956


§ 22 WBO Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr

Für die Entscheidungen des Generalinspekteurs der Bundeswehr über weitere Beschwerden gilt § 21 Absatz 1, 2 und 3 Satz 2 entsprechend.