(WaStrÜbgVtr)
Staatsvertrag betreffend den Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich (Anhang zum Gesetz über die vermögensrechtlichen Verhältnisse der Bundeswasserstraßen)

Ausfertigungsdatum: 29.07.1921


Eingangsformel WaStrÜbgVtr

Die Reichsregierung und die Regierungen der Länder Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Hessen, Hamburg, Mecklenburg-Schwerin, Braunschweig, Oldenburg, Anhalt, Bremen, Lippe, Lübeck und Mecklenburg-Strelitz schließen unter Vorbehalt der Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften den nachstehenden Vertrag: