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Anhang >

(WaStrSchlBetrZV 2009)
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Ausfertigungsdatum: 05.12.2008


§ 5 WaStrSchlBetrZV 2009 Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

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