(WaStrSchlBetrZV 2009)
Verordnung über die Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West

Ausfertigungsdatum: 05.12.2008


§ 1 WaStrSchlBetrZV 2009 Festsetzung der Schleusenbetriebszeiten

Die Betriebszeiten der Schleusen an den Bundeswasserstraßen im Zuständigkeitsbereich der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West werden gemäß dem Anhang festgesetzt.