(WaStrAbG)
Bundeswasserstraßenausbaugesetz

Ausfertigungsdatum: 23.12.2016


§ 3 WaStrAbG

Der Bedarfsplan für die Bundeswasserstraßen und die entsprechenden Pläne für andere Verkehrsträger sind im Rahmen der Bundesverkehrswegeplanung aufeinander abzustimmen.