(WalfÜbkG)
Gesetz zu dem Internationalen Übereinkommen vom 2. Dezember 1946 zur Regelung des Walfangs

Ausfertigungsdatum: 18.06.1982


Art 4 WalfÜbkG

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft kann den Wortlaut des Übereinkommens in der am Tage seines Inkrafttretens für die Bundesrepublik Deutschland geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekanntgeben.