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Wahrnehmungsverordnung (WahrnV)
Verordnung über die Wahrnehmung einzelner den Prüfungsstellen, der Gebrauchsmusterstelle, den Markenstellen und den Abteilungen des Patentamts obliegender Geschäfte

Ausfertigungsdatum: 14.12.1994


§ 9 WahrnV Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1995 in Kraft.

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