Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Ausfertigungsdatum: 07.06.2013


§ 12 WärmeLV Abweichende Vereinbarungen

Eine zum Nachteil des Mieters von den Vorschriften dieses Abschnitts abweichende Vereinbarung ist unwirksam.