Wärmelieferverordnung (WärmeLV)
Verordnung über die Umstellung auf gewerbliche Wärmelieferung für Mietwohnraum

Ausfertigungsdatum: 07.06.2013


§ 1 WärmeLV Gegenstand der Verordnung

Gegenstand der Verordnung sind

1.
Vorschriften für Wärmelieferverträge, die bei einer Umstellung auf Wärmelieferung nach § 556c des Bürgerlichen Gesetzbuchs geschlossen werden, und
2.
mietrechtliche Vorschriften für den Kostenvergleich und die Umstellungsankündigung nach § 556c Absatz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.