(Wabau-AusbV 2004)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Wasserbauer/zur Wasserbauerin

Ausfertigungsdatum: 26.05.2004


§ 1 Wabau-AusbV 2004 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf Wasserbauer/Wasserbauerin wird staatlich anerkannt. Soweit die Ausbildung im Bereich des öffentlichen Dienstes stattfindet, ist er ein Ausbildungsberuf des öffentlichen Dienstes. Im Übrigen ist er ein Ausbildungsberuf der gewerblichen Wirtschaft.