Ausfertigungsdatum: 12.11.1959
Der Bund und das Land Niedersachsen sind übereingekommen, die zwischen ihnen in bezug auf die Eigentumsverhältnisse an der Volkswagenwerk GmbH in Wolfsburg bestehenden Meinungsverschiedenheiten vergleichsweise zu bereinigen. Zu diesem Zweck schließen der Bund, vertreten durch den Bundesminister für wirtschaftlichen Besitz des Bundes, und das Land Niedersachsen, vertreten durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten, dieser wiederum vertreten durch den Niedersächsischen Minister der Finanzen, folgenden Vertrag: