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< § 6
Schlußformel >

(VwGmbHVtr)
Vertrag über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung und über die Errichtung einer "Stiftung Volkswagenwerk" (Anlage zum Gesetz über die Regelung der Rechtsverhältnisse bei der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Ausfertigungsdatum: 12.11.1959


§ 7 VwGmbHVtr

Der Vertrag tritt nach Billigung durch die gesetzgebenden Körperschaften des Bundes und des Landes Niedersachsen in Kraft.

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