(VWGmbHÜG)
Gesetz über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand

Ausfertigungsdatum: 21.07.1960


§ 14 VWGmbHÜG Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.