Ausfertigungsdatum: 19.05.1999
(Fundstelle: BGBl. I 1999, S. 1032 - 1035)
| Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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| 1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
| 1.1 | Struktur, Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes im Gesamtsystem der öffentlichen Verwaltung beschreiben | 
| b) | Rechtsform und Aufbau des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
| c) | Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Behörden, Wirtschaftsorganisationen und Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer darstellen | ||
| 1.2 | Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis feststellen und Aufgaben der Beteiligten im dualen System beschreiben | 
| b) | Zusammenhänge zwischen der Ausbildungsordnung und dem betrieblichen Ausbildungsplan darstellen | ||
| c) | Notwendigkeit und Möglichkeiten beruflicher Fortbildung sowie deren Nutzen für die persönliche und berufliche Entwicklung aufzeigen | ||
| d) | Bedeutung, Zusammensetzung und Aufgabenstellung der Personalvertretung im Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
| e) | Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher oder personalvertretungsrechtlicher Organe erläutern | ||
| 1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen | 
| b) | berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden | ||
| c) | Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten | ||
| d) | Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen | ||
| 1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere | |
| a) | mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären | ||
| b) | für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden | ||
| c) | Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen | ||
| d) | Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen | ||
| 2 | Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | a) | Dienst- und Geschäftsordnungen sowie ergänzende Vorschriften anwenden | 
| b) | Schriftgut verfassen und verwalten, Posteingang und -ausgang bearbeiten | ||
| c) | betriebliche Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen | ||
| d) | persönliche Arbeitsorganisation rationell und zweckmäßig gestalten | ||
| e) | Fachliteratur und andere Informationsmittel nutzen | ||
| f) | Lern- und Arbeitsmethoden aufgabenorientiert einsetzen | ||
| g) | Daten beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
| h) | Termine planen, Fristen überwachen und erforderliche Maßnahmen einleiten | ||
| 3 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | a) | Organisation der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben | 
| b) | Informations- und Kommunikationssysteme aufgabenorientiert einsetzen | ||
| c) | Auswirkungen der im Ausbildungsbetrieb eingesetzten Informations- und Kommunikationssysteme auf Arbeitsabläufe, -bedingungen und -anforderungen aufzeigen | ||
| d) | Regelungen zur Datensicherheit anwenden, Daten sichern und pflegen | ||
| e) | Regelungen zum Datenschutz anwenden | ||
| 4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | a) | externe und interne Dienstleistungen auf der Grundlage des Qualitätsmerkmals der Bürger- und Kundenorientierung erbringen | 
| b) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen anwenden | ||
| c) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
| d) | zur Vermeidung von Kommunikationsstörungen beitragen | ||
| e) | Lösungsmöglichkeiten für Konfliktsituationen aufzeigen | ||
| f) | Wirkungen des eigenen Handelns auf Betroffene und auf die Öffentlichkeit bewerten | ||
| 5 | Verwaltungsbetriebswirtschaft (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | ||
| 5.1 | Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.1) | a) | Zusammenhänge zwischen Aufgaben, Aufbauorganisation, Entscheidungsstrukturen und Ablaufplanung des Ausbildungsbetriebes darstellen | 
| b) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
| 5.2 | Haushaltswesen(§ 3 Abs. 1 Nr. 5.2) | a) | Ziele und Notwendigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsplanung begründen | 
| b) | bei der Aufstellung des Haushalts- oder Wirtschaftsplanes mitwirken | ||
| c) | Haushaltsmittel unter Berücksichtigung von Möglichkeiten des flexiblen Mitteleinsatzes bewirtschaften | ||
| d) | Haushaltsgrundsätze anwenden | ||
| e) | Rechnungen prüfen, Kassenanordnungen fertigen | ||
| f) | Voraussetzungen für Stundung, Niederschlagung und Erlaß von Forderungen prüfen | ||
| g) | Zahlungsvorgänge bearbeiten | ||
| 5.3 | Rechnungswesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.3) | a) | Zweck und Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung im Ausbildungsbetrieb erläutern | 
| b) | Kosten und Leistungen erfassen und berechnen | ||
| c) | doppelte und kameralistische Buchführung unterscheiden, Buchungsvorgänge bearbeiten | ||
| d) | betriebstypische Wirtschaftlichkeitsberechnungen durchführen | ||
| e) | Aufgaben des Controllings als Informations- und Steuerungsinstrument am Beispiel des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
| 5.4 | Beschaffung (§ 3 Abs. 1 Nr. 5.4) | a) | Beschaffungsgrundsätze anwenden | 
| b) | Sachgüter beschaffen und bewirtschaften | ||
| 6 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Ausbildungs-, Arbeits- und Dienstverhältnisse hinsichtlich Rechtsgrundlagen, Art, Begründung und Beendigung unterscheiden | 
| b) | Vorgänge im Zusammenhang mit der Einstellung und dem Ausscheiden von Beschäftigten bearbeiten | ||
| c) | Vorgänge im Zusammenhang mit Arbeits- und Fehlzeiten bearbeiten | ||
| d) | Vorgänge im Zusammenhang mit personellen Veränderungen, insbesondere Höhergruppierungen und Umsetzungen bearbeiten | ||
| e) | Vergütungen berechnen | ||
| f) | Arbeitnehmerschutzgesetze anwenden | ||
| g) | Beteiligungsrechte bei der Personalsachbearbeitung berücksichtigen | ||
| h) | Ziele und Instrumente der Personalentwicklung beschreiben | ||
| 7 | Allgemeines Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 7) | a) | Rangordnung von Rechtsquellen beachten | 
| b) | Rechtsgrundsätze des Verwaltungshandelns anwenden | ||
| c) | Grundsätze des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
| d) | Verwaltungsakte vorbereiten und entwerfen | ||
| e) | Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten prüfen | ||
| f) | Widersprüche auf Form und Fristeinhaltung prüfen | ||
| g) | förmliche Zustellung veranlassen | ||
| Abschnitt II: Fertigkeiten und Kenntnisse in der Fachrichtung Bundesverwaltung | |||
| Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
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| 1.1 | Fallbezogene Rechtsanwendung (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.1) | a) | Sachverhalte ermitteln, unter Tatbestandsmerkmale subsumieren und Rechtsfolgen feststellen | 
| b) | bestimmte und unbestimmte Rechtsbegriffe unterscheiden | ||
| c) | Ermessensentscheidungen unter Berücksichtigung von Ermessensspielräumen vorbereiten | ||
| d) | Entscheidungen begründen | ||
| 1.2 | Verwaltungshandeln in Arbeitsgebieten des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.2) | a) | Zuständigkeiten und Leistungen erläutern | 
| b) | Arbeitsabläufe einhalten und Verfahrensregelungen anwenden | ||
| c) | bereichsbezogene Arbeitsaufgaben kostenbewußt planen und ausführen | ||
| d) | Richtigkeit und Vollständigkeit der Arbeitsergebnisse prüfen | ||
| e) | Informationen und Daten des Arbeitsgebietes unter Berücksichtigung fachspezifischer Materialien beschaffen, auswerten und verwenden | ||
| f) | Fachauskünfte erteilen | ||
| 1.3 | Personalwirtschaft (§ 3 Abs. 2 Nr. 1.3) | a) | die Notwendigkeit von Personalbedarfsplanungen erläutern | 
| b) | Stellenausschreibungen nach betrieblichen Vorgaben bearbeiten | ||
| c) | Bewerbungen nach betrieblichen Kriterien auswerten und bearbeiten | ||
| d) | Vorschriften, Verfahren und Auswirkungen der Planstellen- und Stellenbewirtschaftung erläutern | ||
| e) | Auswirkungen unterschiedlicher Arbeitsformen und flexibler Arbeitszeiten auf die Personalwirtschaft an Beispielen des Ausbildungsbetriebes aufzeigen | ||
| f) | bei der Personaleinsatzplanung und deren Umsetzung mitwirken, insbesondere Dienstpläne erstellen | ||
| g) | Vorgänge im Zusammenhang mit Abordnungen und Versetzungen bearbeiten; Reisekosten berechnen | ||
| h) | bei der Ermittlung des Fortbildungsbedarfs mitwirken, Bildungsmaßnahmen ausschreiben, Entscheidungen über die Bewerberauswahl vorbereiten und umsetzen |