Visa-Warndateigesetz (VWDG)
Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei

Ausfertigungsdatum: 22.12.2011


§ 15 VWDG Verordnungsermächtigung

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, mit Zustimmung des Bundesrates durch Rechtsverordnung Näheres zu bestimmen

1.
zu den Daten, die nach § 3 gespeichert werden, und zu den Daten, die nach den §§ 6 und 7 übermittelt werden,
2.
zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zur Übermittlung von Daten an das Bundesverwaltungsamt durch die in den §§ 4 und 5 Absatz 4 bezeichneten öffentlichen Stellen,
3.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Übermittlung von Daten nach den §§ 6 und 7 durch das Bundesverwaltungsamt,
4.
zum Verfahren nach § 6 Absatz 2,
5.
zu den Voraussetzungen und zum Verfahren der Datenübermittlung nach den §§ 8 und 9,
6.
zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Auskunft nach § 12 und der Löschung nach § 13,
7.
zum Verfahren der Sperrung nach § 14.