Volkszählungsgesetz 1987 (VoZählG 1987)
Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung

Ausfertigungsdatum: 08.11.1985


§ 21 VoZählG 1987 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.