Volkszählungsgesetz 1987 (VoZählG 1987)
Gesetz über eine Volks-, Berufs-, Gebäude-, Wohnungs- und Arbeitsstättenzählung

Ausfertigungsdatum: 08.11.1985


§ 20 VoZählG 1987 Berlin-Klausel

Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.