Ausfertigungsdatum: 08.07.1976
(1) Die im Vollstreckungsdienst der Finanzverwaltung tätigen Beamten des mittleren Dienstes erhalten für die Dauer ihrer Verwendung im Außendienst eine Vergütung.
        (2) Die Vergütung beträgt bei monatlich beigebrachten Beträgen 
        
        
| 1. | bis zu insgesamt 5.112,92 Euro | 1 vom Hundert, | 
| 2. | für jeden weiteren im Monat beigebrachten Betrag bis zu insgesamt weiteren 5.112,92 Euro | 0,5 vom Hundert, | 
| 3. | für jeden weiteren im Monat über die Nummern 1 und 2 hinaus beigebrachten Betrag | 0,2 vom Hundert. |