(VollstrAbkITAAV)
Verordnung zur Ausführung des deutsch-italienischen Abkommens über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Ausfertigungsdatum: 18.05.1937


Art 8 VollstrAbkITAAV

Die Verordnung tritt gleichzeitig mit dem deutsch-italienischen Abkommen über die Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in Kraft.