VIS-Zugangsgesetz (VISZG)
Gesetz über den Zugang von Polizei- und Strafverfolgungsbehörden sowie Nachrichtendiensten zum Visa-Informationssystem

Ausfertigungsdatum: 06.05.2009


§ 5 VISZG Protokollierung

Das Bundesverwaltungsamt protokolliert jede Abfrage und Übermittlung von Daten aus dem Visa-Informationssystem. Dazu gehört auch die persönliche Kennung der Personen, die die Abfrage bearbeiten.