(VideoedAusbV)
Verordnung über die Berufsausbildung zum Film- und Videoeditor/zur Film- und Videoeditorin

Ausfertigungsdatum: 29.01.1996


§ 5 VideoedAusbV Ausbildungsplan

Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplans für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.