Vergleichswebsitesverordnung (VglWebV)
Verordnung über die Anforderungen an Vergleichswebsites nach dem Zahlungskontengesetz sowie an die Akkreditierung und Konformitätsbewertung

Ausfertigungsdatum: 16.07.2018


Anlage 3 VglWebV (zu § 15 Absatz 3) <B>Verwendungsbestimmungen</B>

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1188)


Das Zertifizierungssymbol ist beim Deutschen Patent- und Markenamt mit der Nummer 30 2017 034 233 seit dem 27.12.2017 als Marke registriert und gegen unberechtigten Gebrauch geschützt. Es ist außerdem als Gemeinschaftsmarke beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) in Alicante mit der Nummer 30 2017 034 233.0 /36 angemeldet. Das Zertifizierungssymbol kann sowohl dreifarbig (schwarz, rot, gold) als auch in schwarz-weiß eingesetzt werden.