Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG)
Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften

Ausfertigungsdatum: 24.05.2016


§ 65 VGG Überwachung von Nutzungen

Die Verwertungsgesellschaft überwacht die Nutzung von Musikwerken durch den Anbieter eines Online-Dienstes, soweit sie an diesen Online-Rechte für die Musikwerke gebietsübergreifend vergeben hat.